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Rückerstattungsrichtlinien

Absagen und Nichterscheinen

Bei Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der volle Betrag zurückerstattet oder gutgeschrieben.

Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Abbruch von Begleitprozessen

Bei mehrmonatigen Begleitprozessen werden bereits erbrachte Leistungen anteilsmässig verrechnet. Weitergehende Rückerstattungen sind ausgeschlossen.

Ausfall durch den Verein

Sollte ein Termin durch den Verein abgesagt werden müssen, wird ein Ersatztermin angeboten oder der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.

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